wohnkosten
Leistbares Wohnen: Der Weg aus der Misere!
PRESSEKONFERENZ 14.10.2024, Innsbruck
Das Positionspapier zu leistbaren Wohnen finden Sie direkt in der Rubrik Positionen zum Download.
28 Maßnahmen umfasst das Positionspapier für Leistbares Wohnen des Bündnis
gegen Armut und Wohnungsnot. Die Forderungen richten sich sowohl an Bund und
Land als auch Gemeinden. Sie reichen von einfach umsetzbaren Maßnahmen, die
zu schneller Entlastung für Betroffene führen können, bis zu weitreichenden
Gesetzesänderungen. Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde das Papier gestern
präsentiert und soll nun verbreitet werden.
WohnungsNOTstand
Der aktuelle Vorstoß des Innsbrucker Gemeinderates, mittels einer Notstandsverordnung Vorkaufsrechte für den städtischen Wohnbau zu lukrieren, wurde vom Land Tirol abgelehnt. Das Bündnis gegen Armut und Wohnungsnot hat hierzu medial Stellung bezogen. Die Artikel sowie die Presseaussendung können Sie hier nachlesen:
2. Stellungnahme zur überarbeiteten Version der WKVO
Hier findet sich die Stellungnahme zur zweiten Begutachtung der WKVO zur Nachlese:
Gastartikel in der AK-Zeitung
Mit Mindestsicherung gegen Teuerungen vorgehen
Treffen mit Landeshauptmannstellvertreter Dr. Dornauer am 26.April
Das Bündnis gegen Armut und Wohnungsnot hat sich am 26.04.2023 mit Dr. Georg Dornauer getroffen, um Antworten auf brennende Fragen zu erhalten. Aufgrund der Kürze des Treffens wurden Folgetermine vereinbart, bei denen die hier angeführten Fragen beantwortet werden. Die Ergebnisse werden wieder auf unserer Homepage zu finden sein.
- Wie und bis wann werden die Gemeinden in die Pflicht genommen ausreichend leistbaren Wohnraum für in Tirol lebende Menschen zur Verfügung zu stellen?
- Wie definiert sich das „Mindestmaß“ und wer ist mit ansässiger Bevölkerung gemeint?
- Wird hier mitgedacht, dass es für Menschen in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, in Grundversorgungsunterkünften nach Zuerkennung des Asylstatus, und nach dem Grundsatz „Mobil vor Stationär“ in der Behindertenhilfe dringend Ablösewohnungen bzw. Wohnungen braucht?
- Bis wann wird es die bedarfsorientierte Studie für den Wohnbedarf geben? Ist geplant auch die Wohnkosten des verfügbaren, anmietbaren und zugänglichen Angebotes zu erheben, um diese in der Wohnkostenverordnung des TMSG zu berücksichtigen?
- Wie können die notwendigen weiteren Schritte des Landes zum Wohnungsnotstand aussehen?
- Wann wird die Koordinationsstelle für leistbares Wohnen die Arbeit aufnehmen und wird diese Koordinationsstelle auch ermächtigt Entscheidungen zu treffen?
- Was sind die Erwartungen an die verpflichtende Vertragsraumordnung?
- In welchem Ausmaß sind die verpflichtenden Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnraum gedacht?
- Mehrfach ist zu lesen, dass die Erfüllung dieser zentralen Aufgabe bei Förderungen des Landes zu berücksichtigen ist. Gibt es hier bereits einen konkreten Plan für Kürzungsandrohungen, gibt es bereits Gespräche mit dem Gemeindeverband?
- Gibt es Überlegungen die geplante Leerstandsmobilisierung durch Novellierung des derzeit zahnlosen Gesetzes (Leerstandsabgabe) zu beschleunigen?
- Wie geht es beim Modell „sicheres Vermieten“ weiter? Werden die Mietpreise mit der Wohnkostenverordnung des TMSG gedeckelt, um auch einen direkten sozialen Nutzung zu generieren?
Die Forderungen des Bündnisses, welche beim Termin an LHStv. Dr. Dornauer übergeben wurden, können hier eingesehen werden:
Stellungnahme zur Wohnkostenverordnung 09/2020
Am 02.10.2020 erging im Namen des Bündnisses folgende Stellungnahme zu der Begutachtung der Verordnung gemäß § 6 Abs. 3 Tiroler Mindestsicherungsgesetz GZ Va-777-1333/559
Offener Brief
§ 1 Tiroler Mindestsicherungsgesetz:
„Ziel ist es Armut und Ausgrenzung zu bekämpfen und BezieherInnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.“ Dafür setzen wir uns ein.
Mit 1. November ist nach einer Übergangsfrist die Tiroler Mindestsicherung NEU in Kraft getreten. Eine der gravierendsten Veränderungen im neuen TMSG ist, dass von der Übernahme der tatsächlichen, ortsüblichen Wohnkosten sowie der systematischen Trennung von Wohnkosten und Lebensunterhalt abgegangen wird. Die Wohnkosten werden in einer Höhe gedeckelt, die weit unter den realen Mietpreisen am privaten Wohnungsmarkt liegen. Teilweise liegen auch die Mietkosten von gemeinnützigen Wohnungen über den beschlossenen Deckelungen (z. B. Innsbruck Land Deckelung für 3 Personen bei € 591,–, gemeinnütziger Wohnbau TIGEWOSI drei Zimmer € 850,–).